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Verwirrung um Pyroschein, Fachkundenachweis für Seenotsignale und neue Gesetze

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Amtliche FKN & SKNIm März 2014 veröffentlichte das Segelmagazin "Yacht" einen Artikel mit dem Titel "Der Pyroschein wird überflüssig". Der Artikel befasst sich mit der Initiative eines schleswig-holsteinischen Vercharterers und der schleswig-holsteinischen Landesregierung, an dessen Ende eine gesetzliche Argumentationskette samt entsprechendem Erlass entstanden ist, die das Vorhandensein amtlicher Befähigungsnachweise zur Nutzung von Seenotsignalen auf Charteryachten überflüssig macht. Damit prescht das schleswig-holsteinische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung vor in ein Themenfeld, welches seit einiger Zeit immer diffuser geworden war, ohne dass auf Bundesebene eine Novellierung des Sprengstoffgesetzes(SprengG), welches auch den Einsatz von Seenotsignalmitteln reglementiert, stattgefunden hat. Der Titel des Yacht-Artikels tut sein Übriges und entsprechend groß ist nun auch die Verwirrung und Verunsicherung der Freizeitkapitäne.

Wir wollen an dieser Stelle einige Fragen bezüglich der Neuregelung klären, um etwas Licht ins Dunkle zu bringen.

  1. Was sagt der neue Erlass aus?

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Erlass regelt, dass in Schleswig-Holstein der amtliche Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (für Charterer, die ein Schiff, welches mit Seenotsignalen der Kategorie P2 (Fallschirmsignalraketen) ausgestattet ist, chatern, dann nicht notwendig ist, wenn durch geeeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass diese Signalmittel bestimmungsgemäß und nur im Notfall erfolgt. Eine geeignete Maßnahme gemäß Erlass ist eine dokumentierte Unterweisung durch eine fachkundige Person. Diese Dokumentation ist am Schluß nichts anderes als ein Pyroschein, nur dass dieser nicht amtlich ist, sondern von einer fachkundigen Stelle (Vercharterer, Wassersportschule, …)

  1. Welchen Gültigkeitsbereich hat der Erlass des schleswig-holsteinischen Sozialministeriums?

Erlasse und Verordnungen sind Gesetzte im materiellen Sinn. Da ein Gesetzgebungsverfahren in der Regel sehr langwierig ist, sieht der Gesetzgeber vor, dass eine Reihen von Befugnissen zur Schaffung von Rechtsverordnungen an die Executive übertragen wurden. Oftmals liegt hier auch eher die Fachkompetenz als im Parlament. Die o.g. Verordnung wurde bekanntlich von der schleswig-holsteinischen Exekutive erlassen und besitz somit auch nur Rechtsverbindlichkeit für dies schleswig-holsteinischen Exekutivorgane. So lange also die anderen Bundesländer nicht nachziehen, bleibt an den Küsten Niedersachsens, Hamburgs und Mecklenburg-Vorpommerns alles beim Alten.

  1. Welche Stellung nimmt der FKN der Bootsschule-Deutschland ein?

FKN_SKNDer FKN der Bootsschule-Deutschland ist ein Befähigungsnachweis für den Umgang mit Seenotsignalen der Kategorien P1 und P2 mit einem amtlich anerkannten Ausbildungsplan. Er entspricht dem amtlichen Fachkundenachweis des DMYV sowie DSV und dient gleicher Maßen auch der Dokumentation der Unterweisung, wie Sie nach dem jüngsten schleswig-holsteinischen Erlass gefordert wird.

  1.  Ist oder wird der Pyroschein(amtlich oder amtlich anerkannt) überflüssig?

Nein, auch wenn es seit Anfang 2014 eine Debatte auf EU-Ebene gibt, nach der Fallschirmsignalraketen künftig unter Umständen in die Kategorie P1 eingeordnet werden sollen und damit freiverkäuflich und benutzbar werden würden, bleibt der Sicherheitsaspekt im Vordergrund. Seenotsignale nutzen nur etwas, wenn Sie im Ernstfall ohne Gefahr für Leib und Leben und zügig eingesetzt werden können. Hierfür ist eine ordnungsgemäße und fundierte Unterweisung unabdingbar.

 


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